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Nach § 42 SGB VIII

Ein Platz für Kleinstkinder von 0 bis 8 Jahren, in kindgerecht eingerichtetem Einzelzimmer. 
Die Lage des Raums: unmittelbar am Erzieherbereitschaftszimmer, Parterre.

Große Gemeinschaftsküche und Essraum, Gemeinschafts-Freizeitraum und kindgerechte
Spielräume, weiträumiges Freigelände mit Spielplatz.

Unterbringung im akuten Fall, wenn das Wohl des Kindes in der Familie bedroht ist.

Unterbringung soll zeitlich nur kurz erfolgen. Je nach Einzelfallprüfung kann daran
anschließend auch ein Zuständigkeitswechsel nach § 34 zum Kinderheim folgen.

Betreuungsschlüssel 1:1,4 - pädagogisches Fachpersonal rund um die Uhr.
• Team-Supervision obligatorisch.
• Feste Tagesstruktur mit Spiel- Essens- und Ruhezeiten.
• Diverse altersgerechte Lern-, Bewegungs- und Spielprojekte.