Trotz Elternsein können und sollen Mütter und Väter, die Hilfen nach § 19 SGB VIII erhalten, ihre
schulische oder berufliche Entwicklung nicht vernachlässigen, denn diese ist ein wesentlicher
Baustein zur späteren sozialen, gesellschaftlichen Integration und Teilhabe in der Gemeinschaft -
Voraussetzung für ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben und Grundlage für die materielle
Sicherheit der kleinen Familie, um nicht auf Transferleistungen des Staates angewiesen zu sein.
Der allgemeinbildende schulische Werdegang erfolgt
bei uns in direkter Zusammenarbeit
mit den staatlichen
Schulen in Gebesee, Elxleben und Straußfurt mit dem Ziel des Hauptschul-
abschlusses, der Mittleren Reife oder des (Fach) Abiturs.